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Vergabe im Erbbaurecht gegen Höchstgebot - Amselweg 2 in Wyk auf Föhr
Amselweg 2, 25938 Wyk auf Föhr – Schleswig-HolsteinIn der „friesländischen Karibik“ in der Nordsee hat die Stadt Köln in begehrter Lage eine großzügige Sonderimmobilie im Wege des Erbbaurechts an Investoren, Bau- und Projektentwicklern zu vergeben. Die Bestellung des Erbbaurechtes erfolgt provisionsfrei an den Höchstbietenden.
Interessieren Sie sich für dieses Angebot?
Objekt-Nr
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OM-365772
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Objektart
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Grundstück
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Objekttyp
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Gemischt
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Übernahme ab
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Nach Vereinbarung
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Kaufpreis & Nebenkosten
Kaufpreis
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1.390.000 €
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Kaufnebenkosten
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ca. 106.717 €
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Gesamtkosten
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ca. 1.496.716 €
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Einzelheiten
Erschließungszustand
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Vollerschlossen
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Infrastruktur
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Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Gymnasium, Gesamtschule, Öffentliche Verkehrsmittel
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Lage
Föhr ist als zweitgrößte Nordseeinsel Deutschlands mit den kilometerlangen Sandstränden und den einmaligen Naturlandschaften der perfekte Ort, um die Nordseeluft ganzjährig zu genießen. Mit den zahlreichen Parkanlagen, den Spazierwegen aber auch den vielen Möglichkeiten rund um Kultur und Freizeit, bietet die „Grüne Insel“ ein hohes Maß an Lebensqualität.
Das Grundstück liegt im Stadtteil Südstrand unweit der Südstrandpromenade in einer der bevorzugten Wohnlagen in Wyk mit dem typischen Charme der Insel.
In unmittelbarer Umgebung sind viele Naturpfade und Wege vorhanden, die zu erholsamen Spaziergängen im Grünen einladen. Die Stadtmitte, die Kurpromenade und der Hafen sind fußläufig in 20 Minuten zu erreichen. Die nahgelegene Bushaltestelle bietet zusätzlich die Möglichkeit, die Ziele noch schneller zu erreichen.
Lage-Check
Sonstiges
Was ist ein Erbbaurecht?
Das Erbbaurecht ist das Recht, gegen Zahlung eines regelmäßigen Erbbauzinses auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten und/oder zu unterhalten (§ 1 Abs. 1 Erbbaurechtsge-setz). Aus der Sicht des Eigentümers des Grundstücks (des Erbbaurechtsgebers) ist das Erbbaurecht ein beschränktes dingliches Recht, das auf seinem Grundstück lastet.
Das Erbbaurecht entsteht durch einen Erbbaurechtsvertrag zwischen Erbbauberech-tigtem und Grundstückseigentümer. Das Erbbaurecht wird selbst wie ein Grundstück behandelt (sogenanntes grundstücksgleiches Recht). Das Erbbaurecht kann wie ein Grundstück veräußert, vererbt und belastet werden, beispielsweise mit Grundpfand-rechten (Grundschuld und Hypothek). Es wird deshalb in ein eigenes Grundbuchblatt eingetragen, das sogenannte Erbbaugrundbuch. Das Erbbaurecht erlischt durch Ablauf der vereinbarten Zeit (hier 99 Jahre).
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