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Mietspiegel Städteregion Aachen 2024

Aktuelle Mietpreise und die Entwicklung des Wohnungsmarkts in Städteregion Aachen

Preisentwicklung für Wohnungsmieten

In Städteregion Aachen liegt der durchschnittliche, ortsübliche Mietpreis für Wohnungen bei 10,46€/m² im Jahr 2024. Im Vorjahr 2023 lag der durchschnittliche Preis pro Quadratmeter noch bei 9,99€. Die Mieten in Städteregion Aachen sind 2024 also im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben.

Verglichen mit anderen Wohnungen in Nordrhein-Westfalen ist es durchschnittlich 4,08% teurer, in Städteregion Aachen zu mieten als im Rest von Nordrhein-Westfalen.

Die im Mittel günstigsten Mietswohnungen in Städteregion Aachen befinden sich in Stolberg (Rheinland, Kupferstadt) (7,82€/m²), die teuersten in Aachen (12,40€/m²).

Preisentwicklung für Häusermieten

Möchte man keine Wohnung sondern ein ganzes Haus in Städteregion Aachen mieten, so liegt im Jahr 2024 der durchschnittliche monatliche Quadratmetermietpreis bei 9,76€/m² für ein Haus zur Miete. Verglichen mit dem Vorjahr 2023, in dem der durchschnittliche Mietpreis bei 10,03€/m² lag, ist die Höhe des Mietpreises also konstant geblieben.

Verglichen mit anderen Häusern in Nordrhein-Westfalen ist es durchschnittlich 12,62% günstiger, ein Haus in Städteregion Aachen zu mieten als im Rest von Nordrhein-Westfalen.

Die im Mittel günstigsten Häuser zur Miete in Städteregion Aachen befinden sich in Simmerath (6,94€/m²), die teuersten in Aachen (14,55€/m²).

Bitte beachten Sie:

Die hier aufgeführten Mietspiegel wurden nicht von einer Gemeinde oder Interessenvertretern erstellt oder anerkannt. Sie basieren allein auf einer Auswertung von ohne-makler.net anhand der in unserem Immobilienportal eingestellten Mietswohnungen und Mietshäusern. Die Mietspiegel und Immobilienpreise werden kontinuierlich anhand neuer Daten aktualisiert.

Falls Sie einen anerkannten Mietspiegel für die Berechnung des genauen Quadratmeterpreises für Ihre Wohnung oder Ihr Haus benötigen, so wenden Sie sich bitte an die örtliche Gemeinde bzw. die für Sie zuständige Behörde.