Ohne-Makler.net

Mietspiegel Rostock (Landkreis) 2024

Aktuelle Mietpreise und die Entwicklung des Wohnungsmarkts in Rostock (Landkreis)

Preisentwicklung für Wohnungsmieten

In Rostock (Landkreis) liegt der durchschnittliche, ortsübliche Mietpreis für Wohnungen bei 8,94€/m² im Jahr 2024. Im Vorjahr 2023 lag der durchschnittliche Preis pro Quadratmeter noch bei 9,21€. Die Mieten in Rostock (Landkreis) sind 2024 also im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben.

Verglichen mit anderen Wohnungen in Mecklenburg-Vorpommern ist es durchschnittlich 0,56% günstiger, in Rostock (Landkreis) zu mieten als im Rest von Mecklenburg-Vorpommern.

Die im Mittel günstigsten Mietswohnungen in Rostock (Landkreis) befinden sich in Lalendorf (6,18€/m²), die teuersten in Pölchow (13,23€/m²).

Preisentwicklung für Häusermieten

Möchte man keine Wohnung sondern ein ganzes Haus in Rostock (Landkreis) mieten, so liegt im Jahr 2024 der durchschnittliche monatliche Quadratmetermietpreis bei 11,34€/m² für ein Haus zur Miete. Verglichen mit dem Vorjahr 2023, in dem der durchschnittliche Mietpreis bei 11,29€/m² lag, ist die Höhe des Mietpreises also konstant geblieben.

Verglichen mit anderen Häusern in Mecklenburg-Vorpommern ist es durchschnittlich 3,66% teurer, ein Haus in Rostock (Landkreis) zu mieten als im Rest von Mecklenburg-Vorpommern.

Die im Mittel günstigsten Häuser zur Miete in Rostock (Landkreis) befinden sich in Hoppenrade (5,66€/m²), die teuersten in Papendorf (15,57€/m²).

Bitte beachten Sie:

Die hier aufgeführten Mietspiegel wurden nicht von einer Gemeinde oder Interessenvertretern erstellt oder anerkannt. Sie basieren allein auf einer Auswertung von ohne-makler.net anhand der in unserem Immobilienportal eingestellten Mietswohnungen und Mietshäusern. Die Mietspiegel und Immobilienpreise werden kontinuierlich anhand neuer Daten aktualisiert.

Falls Sie einen anerkannten Mietspiegel für die Berechnung des genauen Quadratmeterpreises für Ihre Wohnung oder Ihr Haus benötigen, so wenden Sie sich bitte an die örtliche Gemeinde bzw. die für Sie zuständige Behörde.