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Mietspiegel Schwarzwald-Baar-Kreis 2024

Aktuelle Mietpreise und die Entwicklung des Wohnungsmarkts in Schwarzwald-Baar-Kreis

Preisentwicklung für Wohnungsmieten

In Schwarzwald-Baar-Kreis liegt der durchschnittliche, ortsübliche Mietpreis für Wohnungen bei 9,77€/m² im Jahr 2024. Im Vorjahr 2023 lag der durchschnittliche Preis pro Quadratmeter noch bei 9,52€. Die Mieten in Schwarzwald-Baar-Kreis sind 2024 also im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben.

Verglichen mit anderen Wohnungen in Baden-Württemberg ist es durchschnittlich 22,40% günstiger, in Schwarzwald-Baar-Kreis zu mieten als im Rest von Baden-Württemberg.

Die im Mittel günstigsten Mietswohnungen in Schwarzwald-Baar-Kreis befinden sich in Tuningen (7,41€/m²), die teuersten in Dauchingen (12,62€/m²).

Preisentwicklung für Häusermieten

Möchte man keine Wohnung sondern ein ganzes Haus in Schwarzwald-Baar-Kreis mieten, so liegt im Jahr 2024 der durchschnittliche monatliche Quadratmetermietpreis bei 9,43€/m² für ein Haus zur Miete. Verglichen mit dem Vorjahr 2023, in dem der durchschnittliche Mietpreis bei 9,38€/m² lag, ist die Höhe des Mietpreises also konstant geblieben.

Verglichen mit anderen Häusern in Baden-Württemberg ist es durchschnittlich 20,62% günstiger, ein Haus in Schwarzwald-Baar-Kreis zu mieten als im Rest von Baden-Württemberg.

Die im Mittel günstigsten Häuser zur Miete in Schwarzwald-Baar-Kreis befinden sich in Villingen-Schwenningen (7,78€/m²), die teuersten in Blumberg (14,05€/m²).

Bitte beachten Sie:

Die hier aufgeführten Mietspiegel wurden nicht von einer Gemeinde oder Interessenvertretern erstellt oder anerkannt. Sie basieren allein auf einer Auswertung von ohne-makler.net anhand der in unserem Immobilienportal eingestellten Mietswohnungen und Mietshäusern. Die Mietspiegel und Immobilienpreise werden kontinuierlich anhand neuer Daten aktualisiert.

Falls Sie einen anerkannten Mietspiegel für die Berechnung des genauen Quadratmeterpreises für Ihre Wohnung oder Ihr Haus benötigen, so wenden Sie sich bitte an die örtliche Gemeinde bzw. die für Sie zuständige Behörde.