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Immobilienpreise Ludwigslust-Parchim 2024

Aktuelle Immobilienpreise und die Entwicklung des Wohnungsmarkts in Ludwigslust-Parchim

Preisentwicklung für Wohnungspreise

In Ludwigslust-Parchim liegt der durchschnittliche, ortsübliche Kaufpreis für Wohnungen bei 1.857€/m² im Jahr 2024. Im Vorjahr 2023 lag der durchschnittliche Preis pro Quadratmeter noch bei 2.684€. Der Durchschnittskaufpreis ist also im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben.

Verglichen mit anderen Wohnungen in Mecklenburg-Vorpommern ist es durchschnittlich 55,15% günstiger, in Ludwigslust-Parchim zu wohnen als im Rest von Mecklenburg-Vorpommern.

Die im Mittel günstigsten Wohnungen in Ludwigslust-Parchim befinden sich in Parchim (1.308€/m²), die teuersten in Zarrentin (Schaalsee) (2.639€/m²).

Preisentwicklung für Häuserpreise

Möchte man keine Wohnung sondern ein ganzes Haus in Ludwigslust-Parchim kaufen, so liegt im Jahr 2024 der durchschnittliche monatliche Quadratmeterkaufpreis bei 1.951€/m² für ein Haus. Verglichen mit dem Vorjahr 2023, in dem der durchschnittliche Kaufpreis bei 2.151€/m² lag, ist die Höhe des Kaufpreises also konstant geblieben.

Verglichen mit anderen Häusern in Mecklenburg-Vorpommern ist es durchschnittlich 32,61% günstiger, ein Haus in Ludwigslust-Parchim zu kaufen als im Rest von Mecklenburg-Vorpommern.

Die im Mittel günstigsten Häuser in Ludwigslust-Parchim befinden sich in Brahlstorf (1.139€/m²), die teuersten in Zarrentin (Schaalsee) (4.177€/m²).

Bitte beachten Sie:

Die hier aufgeführten Preisspiegel wurden nicht von einer Gemeinde oder Interessenvertretern erstellt oder anerkannt. Sie basieren allein auf einer Auswertung von ohne-makler.net anhand der in unserem Immobilienportal eingestellten Mietswohnungen und Mietshäusern. Die Mietspiegel und Immobilienpreise werden kontinuierlich anhand neuer Daten aktualisiert.

Falls Sie einen anerkannten Preisspiegel für die Berechnung des genauen Quadratmeterpreises für Ihre Wohnung oder Ihr Haus benötigen, so wenden Sie sich bitte an die örtliche Gemeinde bzw. die für Sie zuständige Behörde.